Zitat von Sinjane im Beitrag #2
@Doro, ich denke, das heißt, nach Ablauf des Jahres könntest du dein Manuskript einem anderen Verlag anbieten oder selbst veröffentlichen; innerhalb dieser Frist wäre es nicht erlaubt.
Ja - im ersten Jahr darf ausschließlich der Verlag die Rechte nutzen (also bspw. für eine Anthologie etc.) - danach darfst Du selbst das Manuskript weiter anbieten etc., allerdings behält der Verlag auch ein Recht zur Nutzung (sonst müsste im zweifel ja die gesamte Anthologie vom Markt genommen werden, das will ja auch niemand).
Liebe Grüße,
Josy