#1

Frage zu Vertrag

in Schreibtipps 10.08.2020 08:26
von Doro • Federlibelle | 2.515 Beiträge | 9878 Punkte

Was bedeutet es, wenn in einem Vertrag steht:

Der Verlag erwirbt bei Annahme der Geschichte für ein Jahr die exklusiven Rechte an ihr, danach werden sie unbefristet nicht-exklusiv (zum Schutz der anderen Autoren auch nicht kündbar)


LG
Doro


Gib jedem Tag die Chance, der schönste deines Lebens zu werden. (Mark Twain)
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#2

RE: Frage zu Vertrag

in Schreibtipps 14.08.2020 10:41
von Sinjane • Federlibelle | 492 Beiträge | 2770 Punkte

@Doro, ich denke, das heißt, nach Ablauf des Jahres könntest du dein Manuskript einem anderen Verlag anbieten oder selbst veröffentlichen; innerhalb dieser Frist wäre es nicht erlaubt.


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Um erfolgreich zu schreiben, lies viel und schreibe viel (frei nach: Stephen King) Und trink viel Kaffee (ergänzt durch: Sinjane)
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Doro hat sich bedankt!
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#3

RE: Frage zu Vertrag

in Schreibtipps 14.08.2020 11:05
von Bree • Federlibelle | 4.649 Beiträge | 19121 Punkte

Hey @Doro

heißt das, dass du einen Vertrag bekommen hast? Ehrlich gesagt hätte ich bei dieser Formulierung auch gestutzt. Klingt ganz schön geschraubt ...

LG
Bree


Der Kriminalschriftsteller ist eine Spinne, die die Fliege bereits hat, bevor sie das Netz um sie herum webt.
(Sir Arthur Conan Doyle)

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______________________________________

Alles über meine Bücher & mich findet ihr auf meiner Website: www.brittabendixen.de
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#4

RE: Frage zu Vertrag

in Schreibtipps 14.08.2020 11:27
von Doro • Federlibelle | 2.515 Beiträge | 9878 Punkte

Zitat von Bree im Beitrag #3
heißt das, dass du einen Vertrag bekommen hast? Ehrlich gesagt hätte ich bei dieser Formulierung auch gestutzt. Klingt ganz schön geschraubt ...

Nein, liebe @Bree , ich habe leider keine Vertrag bekommen. Dieser Satz stammt von einem Schreibwettbewerb.

LG
Doro


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#5

RE: Frage zu Vertrag

in Schreibtipps 14.08.2020 11:28
von Doro • Federlibelle | 2.515 Beiträge | 9878 Punkte

@Sinjane ,

ja, so hätte ich das auch verstanden.

LG
Doro


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#6

RE: Frage zu Vertrag

in Schreibtipps 15.08.2020 10:58
von Yggdrasil • Federlibelle | 1.325 Beiträge | 3380 Punkte

Für mich heißt es, dass der Text ein Jahr gebunden ist, danach anderen Verlagen angeboten werden kann - aber nicht exclusiv. Das aber macht wohl kein anderer Vertrag.


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#7

RE: Frage zu Vertrag

in Schreibtipps 15.08.2020 11:18
von Josy Burns • Federlibelle | 276 Beiträge | 1434 Punkte

Zitat von Sinjane im Beitrag #2
@Doro, ich denke, das heißt, nach Ablauf des Jahres könntest du dein Manuskript einem anderen Verlag anbieten oder selbst veröffentlichen; innerhalb dieser Frist wäre es nicht erlaubt.
Ja - im ersten Jahr darf ausschließlich der Verlag die Rechte nutzen (also bspw. für eine Anthologie etc.) - danach darfst Du selbst das Manuskript weiter anbieten etc., allerdings behält der Verlag auch ein Recht zur Nutzung (sonst müsste im zweifel ja die gesamte Anthologie vom Markt genommen werden, das will ja auch niemand).

Liebe Grüße,

Josy




"Geschichten sind in Sprache gegossene Bilder"
Nossrat Peseschkian (1933-2010)

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