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Bereits veröffentlicht - habe ich noch Rechte an meinem Text?
in Austausch-Ecke 29.01.2022 20:45von Carlotta Lila • Federlibelle | 2.325 Beiträge | 10480 Punkte
Hallo Ihr Lieben, ich habe eine Frage:
Ich habe vor ein paar Jahren einige Geschichten in Anthologien veröffentlicht.
Jetzt würde ich diese Texte gerne für verschiedene Projekte verwenden.
Einen Text habe ich bei "wir-machen-Druck" in einer Anthologie veröffentlicht. Ich habe diese Druckerei, ein Verlag ist das ja eigentlich nicht, angeschrieben, jedoch noch keine Antwort erhalten.
@Doro, du hast mir ja geschrieben, dass eine Geschichte für ein paar Jahre (z.B. 3) von den AutorInnen nicht verwendet werden darf.
Viellicht habt Ihr da auch Erfahrungen und habt nützliche Infos?
Danke!
LG
Carlotta Lila
https://www.leseflamme.jimdofree.com
Unsere größte Schwäche liegt im Aufgeben. Der sicherste Weg zum Erfolg ist immer, es noch einmal zu versuchen.
Thomas Alva Edison
RE: Bereits veröffentlicht - habe ich noch Rechte an meinem Text?
in Austausch-Ecke 29.01.2022 23:38von Doro • Federlibelle | 2.600 Beiträge | 10325 Punkte
Liebe @Carlotta Lila ,
das hier ist z.B. aus einem aktuellen Wettbewerb*:
Zitat
Die Rechte an den Texten verbleiben bei den Autor*innen, lediglich eine Sperrfrist von zwei Monaten ab Erscheinen der Anthologie ist einzuhalten.
LG
Doro
* falls es jemanden interessiert oder zum Nachlesen: https://www.autorenwelt.de/verzeichnis/f...ammer-fuer-wien
Gib jedem Tag die Chance, der schönste deines Lebens zu werden. (Mark Twain)
RE: Bereits veröffentlicht - habe ich noch Rechte an meinem Text?
in Austausch-Ecke 30.01.2022 08:03von Herbert Glaser • Federlibelle | 675 Beiträge | 1263 Punkte
Hallo Carlotta,
es verhält sich so, wie Christa es in ihrem Beispiel angedeutet hat.
Jeder Verlag, der eine Anthologie herausbringt, hat andere Regeln.
Manche nehmen nur Texte an, die noch nirgends veröffentlicht wurden.
Anderen Herausgebern ist das völlig egal (z.B. Buchenrieder Literaturwettbewerb).
Genauso verhält es sich damit, inwieweit du deine Texte nach Veröffentlichung in der Anthologie weiterverwenden darfst.
Ich gehe davon aus, dass wir z.B. unsere ULS-Texte jederzeit woanders einreichen dürfen.
Manche verlangen, damit zu warten, bis das Buch veröffentlicht ist.
Andere geben eine Frist vor, wie lange man es nicht anderweitig verwenden darf (siehe Link von Christa).
Und manchmal wird es gar nicht mehr erlaubt (evtl. mit Autorenvertrag).
Es liegt also an den jeweiligen Verlagen. Und das steht / stand in den Auschreibungsbedingungen.
Wenn du diese nicht mehr aufrufen kannst, dann könntest du bei den betreffenden Verlagen nachfragen, um ganz sicher zu gehen.
Aber mal ganz unter uns: Du wirst doch die Texte nicht 1:1 übernehmen, sondern bearbeiten.
Und vielleicht einen anderen Titel wählen.
Deshalb musst du dir vielleicht nicht allzuviele Gedanken machen, sondern die neue Version als eigenständige Geschichte sehen.
Außerdem reden wir hier sicher nicht über Bestseller von Verlagen, die Anwälte wegen Urheberrechtsverletzungen beauftragen.
Das sind meine Überlegungen dazu.
Ich will dir damit nichts "illegales" vorschlagen und du alleine musst das entscheiden.
Aber hier zum Abschluß noch eine persönliche Erfahrung:
Vor vielen Jahren hatte ich ein Drehbuch für einen abendfüllenden Film geschrieben.
Und zwar nach einem bereits veröffentlichten Roman einer amerikanischen Autorin.
Dieses Drehbuch habe ich einem Produzenten angeboten, der es ablehnte.
Trotzdem habe ich die Frage gestellt, ob er die (sicher nicht billigen) Rechte an dem Buch gekauft hätten, wenn es genommen worden wäre.
Die Antwort hat mich dann doch verblüfft. "Dann hätten wir das Drehbuch so umgeschrieben, dass es unser eigenes Werk gewesen wäre."
Soviel dazu.
Viele Grüße
Herbert
RE: Bereits veröffentlicht - habe ich noch Rechte an meinem Text?
in Austausch-Ecke 30.01.2022 09:19von Carlotta Lila • Federlibelle | 2.325 Beiträge | 10480 Punkte
Lieber @Doro, danke nochmal fürdie Antwort und den Link!
Lieber @Herbert Glaser! Super ich danke dir für die ausführliche Antwort! Du hast ja auch ungefragt meine nächste Frage, bzw. Annahme schon beantwortet
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